Preise

Offiziell aussehendes kleines Formular (Anmeldung für die Kurtaxe)

Mindestmietdauer

— Hauptsaison (Januar bis März, Juli, August): 7 Nächte (i. d. R. Samstag bis Samstag). Kürzere Aufenthalte auf Anfrage.
— Nebensaison (April bis Juni, September bis Dezember): 2 Nächte

Grundmiete

CHF 230 pro Nacht.

Heizung (Oktober bis April)

Die Heizung der Chesa Orta benötigt sehr viel Energie; darum werden in den Wintermonaten die Heizkosten extra verrechnet:

— Grundheizung (Hallen, Stube, Küche): pauschal CHF 25 pro Nacht
— Zimmerheizung CHF 3.50 pro Person und Nacht
— Elektroheizung extra

Kurtaxe

Die Gemeinde Bergün Filisur erhebt von allen Feriengästen eine Kurtaxe. Diese wird durch die Gastgeber*innen erhoben und an die Gemeinde überwiesen, d. h. sie kommt zur Rechnung hinzu.

Tarife gemäss Gemeinde:

— Erwachsene: CHF 3.00 pro Person und Nacht
— Kinder 6 bis 12 Jahre: CHF 1.50 pro Person und Nacht

Bettwäsche

Bitte bringen Sie Ihre eigene Bettwäsche und Handtücher mit.

— Kissen: mehrheitlich 65 x 100 cm, einige Kissen im quadratischen Format 65 x 65 sind ebenfalls vorhanden.
— Matratzen: 90 x 100 cm.
— Duvets: 160 x 210 cm, einige kleinere (für Kinder).

Auf Anfrage können wir Ihnen ggf. Bettwäsche zur Verfügung stellen (kostenpflichtig).

Endreinigung

In Bergün ist es leider nicht möglich, eine Putzequipe für die Chesa Orta zu finden. Deshalb liegt es an unseren Gästen, der nächsten Gruppe Küche und Bäder in gut gereinigtem Zustand und alle übrigen Räume besen- resp. staubsaugerrein zu hinterlassen. Falls es terminlich aufgeht, kann die Vermieterin die Reinigung (teilweise) gegen eine Putzpauschale übernehmen.

Mietvertrag und Rechnung

Wir stellen Ihnen vor Beginn Ihres Aufenthaltes einen Mietvertrag aus. Ihre Reservation ist verbindlich, sobald beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben. Die Rechung erhalten Sie nach Ihrem Aufenthalt.

Geteiltes Treppenhaus

Je nach Zeitraum Ihres Aufenthaltes ist die → Gastgeberin Antonia Bertschinger ebenfalls im Haus anwesend (bei Kurzaufenthalten unter 7 Nächten immer). Sie hält sich in den Privaträumen im Obergeschoss auf (s. → Grundrissplan OG). Weil diese Privaträume (noch) keinen eigenen Hauseingang haben, wird die Gastgeberin das Haupt-Treppenhaus mitbenützen. Erfahrungsgemäss kommt man sich dabei überhaupt nicht in die Quere – und Ihr Vorteil ist, dass Ihnen die Vermieterin beim Heizen und Putzen helfen kann.